Arbeitsrecht

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Sie sind Arbeitgeber und ...
  • möchten Ihre Arbeitsverträge günstig gestalten
  • müssen arbeitsrechtliche Folgen bei der Umstrukturierung Ihres Betriebs oder Unternehmens bedenken
  • sind sich nicht sicher, ob Ihre Mitarbeiter wirklich "frei" oder aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind
  • möchten sich über Rechtsänderungen infolge des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes informieren und das Risiko von Haftungsansprüchen reduzieren
  • wollen Kündigungsrechtsstreite vermeiden oder erfolgreich führen.
Sie sind Arbeitnehmer und ...
  • möchten wissen, ob Sie Ihre Kündigung wirklich hinnehmen müssen
  • werden seit längerer Zeit von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt
  • wollen Ihr Arbeitsverhältnis beenden und die sozialrechtlichen Folgen optimieren
  • ihnen wird genehmigter Urlaub widerrufen und Sie wollen trotzdem in den Urlaub fahren
  • sollen für einen größeren Schaden haften.
Wir helfen Ihnen weiter. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Lachmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Einige große Irrtümer im Bereich des Arbeitsrechts, Beispiele Urlaub und Kündigung:
  • Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr ausscheiden, haben immer nur einen anteiligen Urlaubsanspruch
  • Beschäftigte in einem Kleinbetrieb können sich gar nicht gegen ihre Kündigung wehren
  • Resturlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis muss auf Verlangen des Arbeitgebers genommen werden
  • Urlaub der wegen langjähriger Erkrankung nicht genommen werden kann verfällt
  • Nach zwei Abmahnungen ist eine Kündigung immer wirksam
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Malorny - Lachmann Notar a. D. und Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland),
Heerstraße 2 (am Theodor-Heuss-Platz), 14052 Berlin-Charlottenburg
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