Sie sind Arbeitgeber und ...
- möchten Ihre Arbeitsverträge günstig gestalten
- müssen arbeitsrechtliche Folgen bei der Umstrukturierung Ihres Betriebs oder Unternehmens bedenken
- sind sich nicht sicher, ob Ihre Mitarbeiter wirklich "frei" oder aber sozialversicherungspflichtige Beschäftigte sind
- möchten sich über Rechtsänderungen infolge des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes informieren und das Risiko von Haftungsansprüchen reduzieren
- wollen Kündigungsrechtsstreite vermeiden oder erfolgreich führen.
Sie sind Arbeitnehmer und ...
- möchten wissen, ob Sie Ihre Kündigung wirklich hinnehmen müssen
- werden seit längerer Zeit von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt
- wollen Ihr Arbeitsverhältnis beenden und die sozialrechtlichen Folgen optimieren
- ihnen wird genehmigter Urlaub widerrufen und Sie wollen trotzdem in den Urlaub fahren
- sollen für einen größeren Schaden haften.
Wir helfen Ihnen weiter. Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Andreas Lachmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Einige große Irrtümer im Bereich des Arbeitsrechts, Beispiele Urlaub und Kündigung:
- Arbeitnehmer, die im laufenden Kalenderjahr ausscheiden, haben immer nur einen anteiligen Urlaubsanspruch
- Beschäftigte in einem Kleinbetrieb können sich gar nicht gegen ihre Kündigung wehren
- Resturlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis muss auf Verlangen des Arbeitgebers genommen werden
- Urlaub der wegen langjähriger Erkrankung nicht genommen werden kann verfällt
- Nach zwei Abmahnungen ist eine Kündigung immer wirksam