Familien- und Erbrecht

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Die meisten Konflikte in der Familie und im Verwandtenkreis werden (immer noch) ohne Einschaltung der Gerichte bewältigt. Aber alle wissen: Geht es um das Erbe oder wird es für Unterhaltsleistungen wirtschaftlich eng droht ein erbittertes Streiten und benötigt man anwaltlichen Rat und Beistand; Scheidung ohne Gericht geht gar nicht. Besondere Probleme entstehen, wenn Dritte ins Spiel kommen: Der Fiskus mit Erbschafts- oder Schenkungssteuer, der Arbeitgeber, weil eine Pfändung des Lohns durch Unterhaltsberechtigte erfolgt, oder das Sozialamt, das die Heimunterbringungskosten ihrer Eltern oder Großeltern bei Ihnen einfordert.
  • Sie möchten ein Testament errichten und, ggf. gemeinsam mit denjenigen, die sie als Erben einsetzen oder denen sie etwas "vermachen" wollen, sicherstellen, dass ihre Ziele erreicht werden?
  • Überdenken, ob es sich nicht rechnet schon jetzt ihr Vermögen oder einen Teil davon auf diejenigen, die erben sollen, zu übertragen?
  • Ihre Scheidung möglichst günstig und stressfrei abwickeln?
  • Eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilen?
Bedenken Sie: Ein Testament oder Erbvertrag macht immer Sinn, wenn Sie ein anderes Ergebnis erreichen wollen als dasjenige, welches bei gesetzlicher Erbfolge eintritt oder wenn sie möchten, dass Ihr Erben bestimmte Wünsche erfüllen. Ihre Vorstellungen werden in der Regel umsetzbar sein, es muss nur der richtige Weg gefunden werden.

Wir helfen Ihnen in allen Fragen des Familien- und Erbrechts weiter.

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