Kommunal- und Kommunalabgabenrecht
Alle reden von Steuersenkungen, aber tatsächlich hält "der Staat" seine Hand immer weiter auf. Insbesondere Grundstückseigentümer werden zu immer höheren Beiträgen und Gebühren herangezogen und zahlen
Ein Beispiel: Kommunalabgaben sind "sofort fällig". Sie müssen grundsätzlich erst einmal gezahlt werden, auch wenn Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid eingelegt wird. Die kann man (nur) durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren verhindern. Ein solches ist oft erfolgreich, da sich viele Bescheide oder Satzungen als formell fehlerhaft erweisen. Derartige Mängel können aber geheilt und am Ende muss doch gezahlt werden - zuzüglich hoher Zinsbeträge. Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren im Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht. Auch Städte, Gemeinden und Verbände, die ihre Beitragsforderungen durchsetzen müssen, aber oft mit einer Fülle gerichtlicher Massenverfahren konfrontiert werden. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Lachmann aktuelle Beiträge zum Rechtsgebiet: Kommunal- und Kommunalabgabenrechtweitere Rechtsgebiete:
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