Kommunal- und Kommunalabgabenrecht

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Alle reden von Steuersenkungen, aber tatsächlich hält "der Staat" seine Hand immer weiter auf. Insbesondere Grundstückseigentümer werden zu immer höheren Beiträgen und Gebühren herangezogen und zahlen
  • für die Errichtung und den Ausbau von Straßen
  • den Anschluss an die Kanalisation, die Einleitung von Abwasser
  • immer höhere Preise (Gebühren) für Trinkwasser.
Die im Bereich des Kommunalabgabenrechts aufgeworfenen Fragen sind groß und teils schwierig zu beantworten, insbesondere im Hinblick auf eine sich stets ändernde Abgabepraxis (die Kommunen und Verbände regeln ihr Abgabenrecht zunächst selbst über eigene Satzungen) und sich ebenso stets ändernde Rechtsprechung
  • muss ich noch für Straßen zahlen, die schon vor Jahrzehnten, ggf. schon vor der deutschen Teilung errichtet wurden?
  • Werde ich zu recht zu Erschließungsbeiträgen herangezogen?
  • Muss ich auch für eine Anlage zahlen, die nicht richtig funktioniert?
  • Wurde die geltend gemachten Beiträge und Gebühren richtig berechnet?
Anwaltliche Beratung und Vertretung ist in diesem Rechtsgebiet besonders wichtig, denn einerseits sind die Fehlerquellen bei der Beitrags- und Gebührenerhebung sehr groß, anderseits lohnt es sich aber nicht immer, alle möglichen Schritte zu ergreifen.

Ein Beispiel:
Kommunalabgaben sind "sofort fällig". Sie müssen grundsätzlich erst einmal gezahlt werden, auch wenn Widerspruch gegen den Heranziehungsbescheid eingelegt wird. Die kann man (nur) durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren verhindern. Ein solches ist oft erfolgreich, da sich viele Bescheide oder Satzungen als formell fehlerhaft erweisen. Derartige Mängel können aber geheilt und am Ende muss doch gezahlt werden - zuzüglich hoher Zinsbeträge.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren im Ausbau- und Erschließungsbeitragsrecht. Auch Städte, Gemeinden und Verbände, die ihre Beitragsforderungen durchsetzen müssen, aber oft mit einer Fülle gerichtlicher Massenverfahren konfrontiert werden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Lachmann
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