Prüfungsrecht

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Der berufliche Erfolg oder Misserfolg Ihrer Kinder wird schon in der Schule vorprogrammiert, schlechte Noten und Zeugnisse können eine Fülle von Möglichkeiten verschließen. Nicht immer sind sie berechtigt.

Gleiches gilt für das Scheitern in Aufnahmeprüfungen, bei handwerklichen Prüfungen oder in Prüfungen an Hoch- und Fachhochschulen.

Nicht jede schlechte Note ist berechtigt, die Möglichkeiten einer ggf. gerichtlichen Überprüfung und "Nachbesserung" aber erheblich begrenzt.

Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen über Ihre Vertretung in außergerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
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Malorny - Lachmann Notar a. D. und Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland),
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