Schadensersatzrecht

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Schäden können in allen Lebenslagen eintreten, selbst das Leben selbst kann ein Schaden sein (z.B. im Falle einer ungewollten Schwangerschaft infolge eines ärztlichen Kunstfehlers oder einer Fehlbehandlung aber auch umgekehrt z.B. bei Verlust der Zeugungsfähigkeit infolge eines fremdverschuldeten Unfalls).

Versicherungen stehen in den meisten Lebenslagen zur Verfügung und werden mit teuren Prämien bezahlt, kommt es zum Schadensfall wird eine Übernahme aber immer häufiger, oft auch grundlos, abgelehnt.

Die Schadensregulierung richtet sich oft nach komplexen und speziellen Vorschriften oder einer unübersichtlichen Rechtsprechung. Besonders schwierig ist u.a. die Durchsetzung von angemessenen Schmerzensgeldern.

Nur einige Fragen, die sich hier oft stellen:
  • Hafte ich als Arbeitnehmer auch für einen nicht vorhersehbaren unabsichtlich herbeigeführten Schaden unbegrenzt?
  • Darf ich meinen Unfallwagen, der nur noch Schrottwert hat, vor Regulierung seitens der gegnerischen Versicherung veräußern?
  • Was tun, wenn ich Opfer eines bewusst herbeigeführten Unfalls geworden bin? Immer häufiger werden Dritte unbewusst in Versicherungsbetrug hineingezogen, ist das Fahrzeug Ihres Unfallgegners ein Mietwagen läuten bei Anwälten und Gerichten die Alarmglocken.
  • Mein 9jähriger spielender Sohn ist zwischen zwei parkenden Fahrzeugen auf die Fahrbahn gelaufen und es gab einen Unfall. Ihm ist nichts passiert, an anderen Fahrzeugen entstanden hohe Schäden. Kann er oder kann ich in Anspruch genommen werden?
  • Über Nacht ist mein ordnungsgemäß abgestellter Wagen von herabfallenden Ästen stark beschädigt worden. Tritt hier eine Versicherung ein oder kann ich den Schaden bei der Kommune einfordern?
Wir beraten und vertreten Sie in allen Lebenslagen, in denen es um den Ansprüche auf den Ausgleich entstandener Schäden oder die Abwehr derartiger Ansprüche geht.
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Malorny - Lachmann Notar a. D. und Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland),
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