Mietrecht, WEG-Recht

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Arbeit und eine feste Bleibe sind elementare Grundbedürfnisse. Unsere Rechtsordnung hat die Rechtsverhältnisse von Arbeit-nehmern und (Wohnraum-) Mietern daher für diese besonders günstig ausgestaltet.
  • Können Sie diese Regelungen als Mieter bei anstehenden Modernisierungen, geltend gemachten Mieterhöhungen, der Kündigung des Mietverhältnisses, der Erteilung einer Unter-mieterlaubnis oder im Zuge der Beendigung des Mietverhält-nisses (Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen, Auskehrung der geleisteten Mietkaution) nutzen?
  • Führen diese Regelungen tatsächlich dazu, dass Sie als Vermieter wehr- und rechtlos sind wenn berechtigte Mieter-höhungsbegehren abgelehnt werden, Ihr Mieter sich wieder-holt vertragswidrig verhält oder sie Ihre wertvolle Immobilien sogar an sog. Mietnomaden überlassen haben?
Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gibt es im Gewerbe-mietrecht mehr Freiheiten, um so mehr bedarf es aber einer Ihre Rechte wahrenden und vorausschauenden Vertragsgestaltung. Kündigungen oder die Durchsetzung von Mieterhöhungen werfen auch hier viele Fallstricke auf.

Noch komplizierter ist das Rechtsverhältnis zwischen den Ei-gentümern von Eigentumswohnungen (WEG-Recht) geregelt.

Wir beraten und vertreten Sie zeitnah und kompetent in allen mietrechtlichen und in sog. WEG-Angelegenheiten.
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