Öffentliches Dienstrecht

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Das öffentliche Dienstrecht umfasst das den Dienst der Beamten, der Angestellten und Arbeiter des Staates betreffende Recht. Je nach dem rechtlichen Status kommen Rechtsnormen aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten zur Anwendung (Verwaltungs- und Disziplinarrecht bei Beamten, Arbeitsrecht u. insbesondere Tarifrecht bei Arbeitern und Angestellten, Personalvertretungsrecht bei allen Beschäftigten).

Oft stellen sich besondere, im Arbeitsrecht selten oder nie auftretende Probleme:
  • Es bewarben sich mehrere Interessenten auf eine höherwertige Stelle / einen Beförderungsdienstposten. Sie wurden nicht berücksichtigt. Lohnt sich ein gerichtliches Eilverfahren zwecks Sicherung Ihres sog. Bewerberverfahrensanspruchs?
  • Ihr Arbeitsplatz soll in Wegfall geraten sein, Sie werden in den sog. Stellenpool versetzt. Droht der Verlust des Arbeitsplatzes? Was kann man ggf. hiergegen unternehmen?
  • Die Aufstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst sind begrenzt, ohne gute Beurteilung werden Sie keine reelle Chance haben. Ihre aktuelle Beurteilung ist nicht so ausgefallen, wie Sie es sich vorgestellt haben. Kann eine Nachbesserung geltend gemacht und durchgesetzt werden?
  • Ohne Ihr Verschulden haben Sie über einen längeren Zeitraum mehr Vergütung oder Besoldung erhalten als Ihnen rechtlich zusteht. Nunmehr fordert man die gesamte Überzahlung zurück. Zu recht?
Wir vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Arbeitnehmer und Beamte des öffentlichen Dienstes und Dienstherren in den Ländern Berlin und Brandenburg.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Lachmann
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Malorny - Lachmann Notar a. D. und Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland),
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