Not- und Todesfallvorsorge

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Das zu vererbende Vermögen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Es zeichnet sich daher ab, daß in der Zukunft die gerichtlichen Auseinandersetzungen in diesem Zusammenhang erheblich zunehmen werden. Es erscheint daher sinnvoll, rechtzeitig Vorsorge dafür zu tragen, daß sich der Nachlass nicht dadurch erheblich schmälert, daß ein Großteil des vererbten Vermögens für Gerichts- und Rechtsverfolgungskosten verloren geht.

Da das Thema sehr komplex und diffizil ist, kann diese kurze Abhandlung nur dem Zweck dienen, ein Gespür für die mögliche Vorsorge zu wecken. Sie kann jedoch nicht vermeiden, daß in jedem Einzelfall eine umfassende und individuelle Beratung notwendig ist.

Die Vorsoge für den Notfall oder gar den eigenen Tod steht das Interesse des einzelnen am Leben entgegen. Bedauerlicherweise zeigt jedoch die Erfahrung, daß man im Rechtsfall, wenn es dann doch soweit ist, keine Zeit mehr hat, entsprechende Überlegungen anzustellen, so daß es dringend geboten erscheint, sich rechtzeitig mit der Problematik auseinanderzusetzen.

Jeder individuellen Beratung muß zunächst einmal die Erforschung des persönlichen Willens der jeweiligen Betroffenen vorausgehen, da man andernfalls Gefahr läuft, das eigene Wissen um die Materie bzw. deren optimale Gestaltungmöglichkeiten als richtungsweisend anzusehen.

Beispielhaft sei der folgende Sachverhalt dargestellt, der die Notwendigkeit rechtzeitigen Handelns aufzeigen soll:

Sie sind Unternehmer und an verschiedenen Gesellschaften nicht nur beteiligt, sondern führen auch deren Geschäfte. Im Hinblick auf die o.a. Gedankengänge haben sie weder eine Vorsorgevollmacht erteilt noch ein Testament erstellt.

Sie sind in zweiter Ehe verheiratet. Aus beiden Ehen gibt es Kinder, wobei die beiden aus der zweiten Ehe noch zur Schule gehen und die Ausbildung vor sich haben. Aus der ersten Ehe stammen ebenfalls zwei Kinder, wobei der Sohn Betriebswirtschaft studiert und Sie die wohl berechtigte Forderung haben, daß er irgendwann einmal die Geschäfte übernehmen und weiterführen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre er aber schon durch die fehlenden Erfahrungen nicht in der Lage. Es gibt in den Unternehmen zwar einen kompetenten Mitarbeiter, der allerdings nicht in der Firma bleiben würde, wenn es nicht eine entsprechende wirtschaftliche Perspektive gäbe.

Zur Unternehmensgruppe gehören Grundstücke mit unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen, aber im wesentlichen in „ Familienbesitz „.

Möglicherweise gibt es auch noch Vermögenswerte, die einem Teil der möglichen Erben nicht bekannt sind.

Wie Sie ohne Schwierigkeiten erkennen können, würde Ihr plötzlicher und nicht vorhersehbarer Ausfall aller Voraussicht nach nicht nur dazu führen, daß Ihr „Lebenswerk „ zerstört sondern auch ein Grossteil des Vermögens zumindest sehr gefährdet wäre. Im Falle des Todes droht ein solcher Verlust, weil u.U. niemand etwas von bestimmten Vermögenswerten weiss, bzw. werden Firmen nicht weiter existieren können, da sich die Erbberechtigten möglicherweise nur streiten sondern ohne die Veräußerung von Firmen oder sonstigen Vermögenswerten die erbschaftssteuerlichen Verpflichtungen nicht erfüllen können. Insbesondere das Thema Erbschaftssteuern darf nicht vernachlässigt werden, da sich bei entsprechender Planung die Steuerlast nicht unerheblich reduzieren läßt.

Da es den Menschen im Regelfall widerstrebt, dem Staat vermeidbare Steuern zukommen zu lassen, ist schon unter diesem Blickwinkel Handlungsbedarf.

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